Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGL)
Januar 2025 der Fritz-Design, Christian Fritz


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGL) gelten für alle Verträge, die Christian Fritz (nachfolgend: "wir") mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: "Kunde") abschließen. Sie gelten insbesondere für Veränderungen über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend "Verträge").

  2. Unsere AGL gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Der Geltung etwaiger vom Kunden verwendeter Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen widersprechen wir ausdrücklich; diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGL abweichender Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Kunden die Verträge vorbehaltlos ausführen.

  3. Abweichungen und Ergänzungen von diesen AGL sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam und gelten nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden.

  4. Unsere AGL gelten als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Angebote und Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.


§ 2 Angebote, Vertragsabschlüsse, Änderungsvorbehalt

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlich bestätigten und freigegebenen Bestellung diese schriftlich bestätigen oder innerhalb dieses Zeitraums die Lieferung ausführen.

  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dateien und Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Dateien und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  3. Wir behalten uns geringfügige sowie handelsübliche Änderungen der Produkte vor. Technische Weiterentwicklungen und Änderungen der Produkte sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.


§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten unsere aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sämtliche Preise verstehen sich "Frei Haus" (DAP INCOTERMS 2020) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger Steuern und Abgaben.

  2. Kostenvoranschläge sind zu vergüten. Wir behalten uns das Recht vor, Preise anzupassen, falls nach Vertragsschluss Kostenänderungen eintreten (z. B. durch Tarifabschlüsse, Material- oder Energiepreisänderungen).

  3. Rechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab Lieferung und Zugang der Rechnung mit 2 % Skonto oder spätestens 30 Kalendertagen ohne Abzug fällig.

  4. Der Kunde kommt spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, es sei denn, er hat die Nichtleistung nicht zu vertreten.


§ 4 Liefertermine und Leistungsfristen

  1. Liefertermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wurden. Voraussetzung ist die Klärung aller technischen Fragen.

  2. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von außen kommender, unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks) verlängern sich Liefertermine und Leistungsfristen angemessen.


§ 5 Lieferung und Gefahruübergang

  1. Lieferungen erfolgen "Frei Haus" (DAP INCOTERMS 2020), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

  2. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung vor.

  2. Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware, so erfolgt dies stets für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen erwerben wir das Miteigentum.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.


§ 7 Mängelhaftung und Haftung

  1. Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

  2. Wir haften uneingeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Im Falle lediglich unerheblicher Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen.


§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGL unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.